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Playdo

Playdo ist unsere 2015 gegründete Eigenmarke, die sich auf tragbare Dachzelte für Familien konzentriert und auf der Suche nach Partnern auf der ganzen Welt ist

Übersee-Distributor- und Agentenvereinbarung

Durch gegenseitige freundschaftliche Verhandlungen vereinbaren der Markeninhaber (im Folgenden als „Partei A“ bezeichnet) und der Vertreter (im Folgenden als „Partei B“ bezeichnet) freiwillig, die Bedingungen dieser Vertriebs- und Vertretervereinbarung für Übersee einzuhalten ( im Folgenden „Vereinbarung“ genannt). In Übereinstimmung mit den einschlägigen Gesetzen und Vorschriften vereinbaren beide Parteien den Abschluss dieses Vertrages und den Aufbau einer Geschäftsbeziehung. Beide Parteien haben den Inhalt jeder Klausel sorgfältig gelesen und vollständig verstanden.

Partei A: Beijing Unistrengh International Trade Co.,Ltd.

Adresse: Raum 304, Gebäude B, Jinyuguoji, Nr. 8 Yard, North Longyu Street, Huilongguan, Bezirk Changping, Peking, VR China

Ansprechpartner:

Telefon: +86-10-82540530


Vertragsbedingungen

  • ICHPartei A gewährt Partei B Agenturrechte und -umfang
    Partei A erkennt Partei B an und ernennt sie als □ Käufer □ Händler □ Vertreter für die [Region angeben] und ermächtigt Partei B, Kundendienste für die in dieser Vereinbarung genannten Produkte zu bewerben, zu verkaufen und abzuwickeln. Partei B nimmt die Ernennung von Partei A an.
  • IINutzungsbedingungen
    Diese Vereinbarung ist ___ Jahre lang gültig, vom [Startdatum] bis zum [Enddatum]. Nach Ablauf der Vereinbarung können beide Parteien über eine Verlängerung verhandeln, und die Bedingungen und die Dauer der Verlängerung werden einvernehmlich vereinbart.
  • IIIPflichten der Partei A
    3.1 Partei A stellt Partei B die notwendige Unterstützung und Schulung zur Verfügung, damit Partei B die Produkte oder Dienstleistungen besser bewerben und verkaufen kann.
    3.2 Partei A liefert die Produkte oder erbringt Dienstleistungen an Partei B gemäß dem im Vertrag festgelegten Lieferplan. Im Falle höherer Gewalt müssen beide Parteien kommunizieren und zusammenarbeiten, um das Problem zu lösen.
    3.3 Markt- und After-Sales-Unterstützung: Partei A kümmert sich um Produktqualitätsprobleme und andere angemessene Anfragen von Partei B.
    3.4 Partei A verpflichtet sich, die Vertraulichkeit aller Informationen im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung sowie aller Geschäftsgeheimnisse und sensiblen Informationen im Zusammenhang mit dem Zusammenarbeitsprozess zu wahren.
    3.5 Wenn Partei B über Marktschutzrechte verfügt: Partei A überträgt Kunden, die eine Zusammenarbeit mit Partei A beabsichtigen und zum geschützten Gebiet von Partei B gehören, an Partei B zur Verwaltung und gewährt Partei B exklusive Vertriebsrechte für die Produkte in dieser Region.
  • IVPflichten der Partei B
    4.1 Partei B muss die von Partei A genehmigten Produkte oder Dienstleistungen aktiv bewerben, verkaufen und bereitstellen und den Ruf von Partei A wahren.
    4.2 Partei B kauft Produkte oder Dienstleistungen von Partei A zu den im Vertrag festgelegten Preisen und Bedingungen und leistet pünktliche Zahlungen.
    4.3 Partei B stellt Partei A regelmäßig Verkaufs- und Marktberichte zur Verfügung, einschließlich Verkaufsdaten, Marktfeedback und Wettbewerbsinformationen.
    4.4 Die Kosten für Werbung und Verkaufsförderung der Agenturprodukte innerhalb der Agenturregion während der Laufzeit dieses Vertrages trägt Partei B.
    4.5 Partei B verpflichtet sich, die Vertraulichkeit aller Informationen im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung sowie aller Geschäftsgeheimnisse und sensiblen Informationen im Zusammenhang mit dem Zusammenarbeitsprozess zu wahren.
    4.6 Partei B muss Bestellungen aufgeben und Partei A 90 Tage im Voraus auf der Grundlage ihres eigenen Verkaufsmengenplans über Produktionsvereinbarungen informieren.
  • Andere Bedingungen
    5.1 Zahlungsbedingungen
    Partei A verlangt von Partei B, dass sie vor dem Versand Zahlungen für die Agenturprodukte leistet. Wenn Partei B Änderungen an Aussehen, Form oder Struktur der Agenturprodukte vornehmen möchte, wie in der Bestellung von Partei A angegeben, muss Partei B eine Anzahlung von 50 % leisten. Die restlichen 50 % müssen von Partei B nach der Werksinspektion durch Partei A, aber vor dem Versand durch Partei A vollständig beglichen werden.
    5.2 Mindestverkaufsverpflichtung
    Während der Laufzeit dieser Vereinbarung kauft Partei B eine Menge an Agenturprodukten von Partei A ein, die nicht geringer ist als die zugesagte Mindestverkaufsmenge. Wenn Partei B das zugesagte Mindestumsatzvolumen nicht erreicht, behält sich Partei A das Recht vor, Partei B den Agenturstatus zu entziehen.
    5.3 Preisschutz
    Wenn Partei B Online-Verkäufe von Agenturprodukten durchführt, muss sie die Produkte zu einem Satz bepreisen, der nicht niedriger ist als die von Partei A angegebenen Preise oder die Aktionspreise. Andernfalls hat Partei A das Recht, diese Vereinbarung einseitig zu kündigen und von Partei B eine Entschädigung für entstandene Verluste zu verlangen oder neue Agenturen innerhalb des Schutzgebiets von Partei B zu gründen (falls zutreffend). Die von Partei A geforderten Preise für Agenturprodukte lauten wie folgt:
    Insel der Fische: 1799 USD
    Aufblasbare Hülle: 800 USD
    Dog Guardian Plus: 3900 USD
    Die von Partei A geforderten Aktionspreise für Agenturprodukte lauten wie folgt:
    Insel der Fische: 1499 USD
    Aufblasbare Hülle: 650 USD
    Dog Guardian Plus: 3200 USD
    5.4 Streitbeilegung
    Alle Streitigkeiten oder Meinungsverschiedenheiten, die sich aus dieser Vereinbarung ergeben, werden durch freundschaftliche Verhandlungen zwischen beiden Parteien gelöst. Kann keine gütliche Einigung erzielt werden, wird der Streit dem Pekinger Handelsschiedsgericht zur gerichtlichen Auseinandersetzung vorgelegt.
    5.5 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
    Diese Vereinbarung unterliegt dem gewählten Recht und ist entsprechend auszulegen und durchzusetzen. Alle Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung sind dem gewählten Gericht vorzulegen.
    Zusätzliche Vertragsbedingungen
  • Ende der Vereinbarung
    6.1 Wenn eine Partei gegen diese Vereinbarung verstößt, hat die andere Partei das Recht, die Vereinbarung im Voraus zu benachrichtigen und zu kündigen.
    6.2 Mit Ablauf der Vereinbarung endet diese Vereinbarung automatisch, sofern keine gesonderte Vereinbarung zur Verlängerung getroffen wurde.
  • Höhere Gewalt
    Für den Fall, dass Umstände wie Überschwemmungen, Brände, Erdbeben, Dürren, Kriege oder andere unvorhersehbare, unkontrollierbare, unvermeidbare und unüberwindbare Ereignisse die vollständige oder teilweise Erfüllung dieser Vereinbarung durch eine der Parteien verhindern oder vorübergehend behindern, kann diese Partei nicht zurückgehalten werden verantwortlich. Die von dem Ereignis höherer Gewalt betroffene Partei muss jedoch die andere Partei unverzüglich über das Ereignis informieren und innerhalb von 15 Tagen nach dem Ereignis höherer Gewalt einen von den zuständigen Behörden ausgestellten Nachweis über das Ereignis höherer Gewalt vorlegen.
  • Diese Vereinbarung tritt mit der Unterschrift und dem Siegel beider Parteien in Kraft. Diese Vereinbarung besteht aus zwei Exemplaren, wobei jede Partei ein Exemplar besitzt.
  • Wenn beide Parteien ergänzende Bedingungen haben, müssen sie eine schriftliche Vereinbarung unterzeichnen. Die Zusatzvereinbarung ist Bestandteil dieser Vereinbarung und die Produktpreise sind als Anlage bzw. Ergänzungsbeilage mit gleicher Rechtswirksamkeit wie diese Vereinbarung beigefügt.